Liebe Austausch-Interessierte, auf dieser Seite finden Sie Informationen betreffend eines Austauschs als Freemover. Bitte bedenken Sie, dass dies eine grobe Zusammenfassung ist, die bereits relevante Informationen für noch nicht an der HSG immatrikulierte Studierenden bereitstellt. Die detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte dem StudentWeb, alsbald Sie zu einem Studium an der HSG immatrikuliert sind und Zugriff auf das StudentWeb haben.
Grundsätzliches
- Ein Freemover-Austausch muss durch die Studierenden selbst organisiert werden, d.h. selbstständige Bewerbung der Studierenden bei der Gastuniversität.
- Das Anmeldeverfahren findet zweimal jährlich statt.
- Ein Freemover-Austausch ist frühestens ab dem 4. Semester der Bachelor-Stufe möglich.
- Es müssen mindestens 90 ECTS von 180 ECTS an der HSG erworben werden.
Ab dem Herbstsemester 2020 müssen mindestens 104 ECTS von 180 ECTS an der HSG erworben werden.
Universitätswahl
Universitätswahl
Ein Freemover-Austausch kann dann erfolgen, wenn kein bestehender Partner-Vertrag verletzt wird. Das heisst, dass Sie einen Freemover-Austausch nur an einer nicht-Partneruniversität oder einer Partneruniversität machen können, mit welcher nur ein Master-Austausch verfügbar ist. Eine Liste unserer Partneruniversitäten finden Sie hier. Eine Liste mit Freemover-Universitäten (Universitäten, an denen schon einmal ein HSG Studierender einen Freemover absolviert hat) finden Sie im StudentWeb. Bitte warten Sie mit einer Kontaktaufnahme an Student Mobility mit Fragen, bis Sie sich die detaillierte Informationen im StudentWeb durchgelesen haben. Sie werden Zugriff auf StudentWeb bekommen, sobald Sie für das HSG Bachelor-Studium zugelassen wurden.
Bitte beziehen Sie bei der Wahl Ihrer Universität auch Kriterien wie Landessprache, Unterrichtssprache, angebotene Studienrichtungen, Semesterdaten, Reiseinformationen des EDA, etc. in Ihre Überlegungen mit ein.
Austauschzeitpunkt
Zeitpunkt des Austausches
• Herbstsemester: Austauschbeginn zwischen 1. Juli und 31. Dezember gilt
als Abwesenheit im Herbstsemester
• Frühjahrssemester: Austauschbeginn zwischen 1. Januar und 30. Juni gilt
als Abwesenheit im Frühjahrssemester
Anmeldezeitraum für einen Austausch im Herbstsemester 2020: 1. Februar 2020 bis 26. März 2020,16.00 Uhr (CET)
Anmeldezeitraum für einen Austausch im Frühjahrssemester 2021: 1. Juli 2020 bis 29. Oktober 2020,16.00 Uhr (CET)
Bewerbungsfrist
Bewerbungsfrist für einen Austausch im Herbstsemester 2020: 26. März 2020, 16.00 Uhr (CET).
Bewerbungsfrist für einen Austausch im Frühjahrssemester 2021: 29. Oktober 2020, 16.00 Uhr (CET).
Anrechnungsbedingungen
Studierende müssen in ihrem Austauschsemester anrechenbare Leistungen im
Ausmass von mindestens 16 ECTS-Kurs-Credits mit einer positiven Note abschliessen. Ist
diese Bedingung nicht erfüllt, kann das Austauschsemester nicht angerechnet
werden. Pro Austauschsemester können max. 32 ECTS-Kurs-Credits (Bachelor-Thesis exkludiert) an das HSG Studium angerechnet werden.
Kosten
Als Kosten eines Austauschsemesters fallen die reduizierten Studiengebühren der HSG sowie eigene Ausgaben für Reise, Wohnen, Verpflegung, usw. an. Es werden keine
Studiengebühren durch die Austauschuniversität erhoben.
Scholarships Swiss European Mobility Programme (SEMP)
Freemover sind nicht berechtigt, SEMP Stipendien zu erhalten.